Neue Beitragsordnung ab dem 1. Januar 2027
Liebe Mitglieder,
auf der außerordentlichen Jahreshauptversammlung am 30. September 2026 wurde eine neue Beitragsordnung beschlossen, die zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt.
Nach rund zehn Jahren werden die Mitgliedsbeiträge erstmals wieder angepasst. Gleichzeitig entfällt die bisherige Verpflichtung, jährlich acht Arbeitsstunden zu leisten oder alternativ einen Betrag von 120 € zu zahlen.
Die jährlichen Mitgliedsbeiträge ändern sich ab 2027 wie folgt:
Aktive Einzelpersonen: 250 € → 310 €
Aktive Ehepaare / eheähnliche Lebensgemeinschaften: 470 € → 590 €
Aktive Kinder: 84 € → 100 €
Aktive Jugendliche: 110 € → 135 €
Auszubildende, Schüler und Studierende (18–25 Jahre): 180 € → 225 €
Passive Mitglieder (Fördermitglieder): 31 € → 40 €
Zweitmitglieder: 100 € → 150 €
Weitere Änderungen der Beitragsordnung:
Neben den Mitgliedsbeiträgen wurden auch die Altersgrenzen angepasst. Der Kinderbeitrag gilt künftig bis zum vollendeten 10. Lebensjahr, der Jugendbeitrag ab 11 bis zum vollendeten 17. Lebensjahr. Die bisherige Beitragsfreiheit für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr entfällt.
Auch die Schnuppermitgliedschaft wurde angepasst. Für Erwachsene erhöht sich der Beitrag im ersten Jahr von 120 € auf 150 €. Für Kinder und Jugendliche bleibt er bei 60 €. Bei einem Eintritt ab dem 1. September reduzieren sich diese Beiträge künftig auf 75 € bzw. 30 €.
Für eheähnliche Lebensgemeinschaften gilt künftig ausdrücklich, dass beide Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben und dort gemeldet sein müssen, um den gemeinsamen Mitgliedsbeitrag in Anspruch nehmen zu können.
Alle weiteren Einzelheiten können der neuen Beitragsordnung entnommen werden: Link
Mit sportlichen Grüßen
Euer Vorstand
