

HYGIENE – UND INFEKTIONSSCHUTZKONZEPT
Die Umkleideräume und die Duschen sind nach den Regeln der Coronaschutzverordnung in der ab dem 30. Mai 2020 gültigen Fassung in unserem Tennisverein ab dem 08. Juni 2020 wieder geöffnet.
Die Räume dürfen gleichzeitig nur von maximal sechs Personen betreten werden.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen ist in jedem Fall einzuhalten.
Das bedeutet, dass sich auf jeder Bank in den Umkleideräumen nur eine Person umziehen darf.
Die Duschen dürfen nur von zwei Personen gleichzeitig benutzt werden.
Dabei hat die mittlere Dusche frei zu bleiben.
Die Maßnahmen zur besonderen Infektionshygiene durch angepasste Reinigungsintervalle hat der Verein getroffen.
Handdesinfektionsmittel sind in den Räumen vorhanden und sollen bestimmungsgemäß verwendet werden.
Wegen der beschränkten Personenzahl in den Umkleide- und Duschbereichen befinden sich an der Eingangstür Magnetknöpfe, die von jedem Benutzer mit in die Kabine zu nehmen sind und beim Verlassen wieder an der Eingangstür zu deponieren sind.
So ist gewährleistet, dass sich immer nur maximal sechs Personen in diesem Bereich befinden.
In Wartezeiten ist vor der Eingangstür der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Dabei sollten Warteschlangen vermieden werden und in jedem Fall der Mindestabstand eingehalten werden.
Es bleibt weiter sinnvoll, dass die Tennisanlage wenn eben möglich schon in Sportkleidung betreten wird, um den Umkleide- und Duschbereich zu entlasten.
Unser Coronabeauftragter Helmut Regulin steht bei Rückfragen zur Verfügung.
DER VORSTAND